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  • Einen Schrebergarten mieten, kaufen oder pachten: Das sollten Sie vorher wissen – Teil 1

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    Insbesondere in Großstädten können sich die wenigsten ein Haus oder eine Wohnung mit eigenem Garten leisten und ein Umzug aufs Land ist für viele nicht attraktiv oder realisierbar. Dennoch ist die Sehnsucht nach einem Zufluchtsort in der Natur weitverbreitet. Die Lösung bieten Kleingartenanlagen, in denen Städter:innen eine Parzelle mieten, pachten und manchmal sogar kaufen können.

    Da es sich hierbei um eine oft nicht unerhebliche Investition handelt, sollten Sie sich vorher über die rechtlichen Vorgaben und Vor- und Nachteile eines Schrebergartens informieren. Zu diesem Zweck haben wir eine Übersicht über die Geschichte, den rechtlichen Rahmen und die Pflichten von Schrebergartenbesitzer:innen zusammengestellt. In diesem ersten Teil werden wir auf die Definition des Schrebergartens bzw. Kleingartens, seine Vorteile und den Unterschied zwischen Miete, Pacht und Kauf eingehen. Im zweiten Teil wird es dann ganz praktisch um das Finden eines Schrebergartens, die Gartengestaltung, den Bau eines Gartenhauses, das Wohnen im Kleingarten und Alternativen zum heiß begehrten Schrebergarten gehen.

    Was ist ein Schrebergarten oder Kleingarten?

    Zwischen Kleingärten und Schrebergärten besteht heute kein Unterschied mehr: Beide Begriffe beschreiben Grundstücke, die statt zum Wohnen zur Erholung gedacht sind. Während das Gärtnern an sich keine moderne Erfindung ist, liegt der Ursprung der Kleingärten in ihrer heutigen Form im 19. Jahrhundert. Im Zuge der industriellen Revolution zogen immer mehr Menschen vom Land in die Städte, um dort in Fabriken zu arbeiten. Der Wohnraum war begrenzt und Gärten konnten sich einfache Bürger:innen nicht leisten. Um die Gesundheit der Bevölkerung zu verbessern und den Menschen die Möglichkeit zu geben, ihr eigenes Gemüse anzubauen, wurden überall in Europa Kleingartenanlagen eingerichtet.

    Der Schrebergarten folgte anfangs einer anderen Philosophie. Der Name stammt von dem Pädagogen und Arzt Daniel Gottlob Moritz Schreber (1808–1861), nach dessen Ansicht die Gesundheit von Kindern verbessert werden könnte, wenn sie öfter unter freiem Himmel spielen würden. Nach seinem Tod gründete der Leipziger Schuldirektor Ernst Innocenz Hausschild 1864 den ersten Schreberplatz, der anfangs aus einer großen Spielwiese bestand. Allmählich wurde diese durch Beete ergänzt und schließlich in Parzellen unterteilt. Die Schrebergärten unterschieden sind nun nicht mehr von anderen Kleingärten.

    Die ersten österreichischen Kleingärten entstanden Anfang des 20. Jahrhunderts in der Umgebung von Wien. Schon 1916 gründete sich die erste Dachorganisation von Kleingärten in Österreich. Während des Ersten und Zweiten Weltkriegs leisteten die Kleingärten einen essenziellen Beitrag zur Lebensmittelversorgung. Nach Ende des Zweiten Weltkriegs wurde die Hungersnot von der Wohnungsnot abgelöst und insbesondere in Wien wurden viele Kleingartenanlagen für den sozialen Wohnungsbau geopfert. Der Umschwung kam in den 80er-Jahren: Fortan wurde ein stärkerer Fokus auf die Bewahrung und Schaffung neuer Kleingartenanlagen gelegt.

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    Was macht Kleingärten so attraktiv?

    Heute hat der Kleingarten wieder an Attraktivität gewonnen. Speziell Familien mit jungen Kindern sehnen sich nach ihrem eigenen Platz im Grünen. Die Gärten bieten eine naturnahe Oase mitten in der Stadt, abseits vom hektischen Alltag. Selbst in der Großstadt können hier Obst und Gemüse angebaut, Planschbecken und Spielgeräte aufgestellt und Grillfeste gefeiert werden – auf dem eigenen Balkon ist das oft nicht möglich oder erlaubt.

    Kleingärten können neben der Erholung auch zum Umweltschutz beitragen: einerseits durch den ökologischen Gemüseanbau und andererseits durch eine nachhaltige Gartenbewirtschaftung. Blumenbeete mit insektenfreundlichen Pflanzen, Insektenhotels und „wilde Ecken“ bieten Vögeln und Insekten Unterschlupf und Nahrung. Ein Kompost reduziert Abfall und produziert wertvolle Humuserde.

    Nicht zuletzt ist der Kleingarten auch ein günstiges Hobby. Innerhalb vom Kleingartenverein werden gerne Werkzeuge verliehen und man unterstützt einander, wodurch nur moderate Kosten für die Ausrüstung entstehen. Und durch den Obst- und Gemüseanbau im Kleingarten sparen Sie bares Geld beim Wocheneinkauf.

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    Rechtliche Aspekte: Welche Regeln gelten im Kleingarten?

    Was ein Kleingarten ist und wie man ihn pachten kann, bestimmt das Kleingartengesetz: Es handelt sich hierbei um Grundstücke mit einer Fläche von 120–650 m², die vorwiegend gärtnerisch genutzt werden. Gewerbe dürfen hier nicht betrieben werden und auch Wohnen ist in den meisten Kleingärten nicht erlaubt. Die Bundesländer haben jeweils eigene Kleingartengesetze, die nähere Angaben zum Bau von Gartenhäusern, Abständen, der Gestaltung von Kleingärten und der Organisation im Kleingartenverein machen.

    Nahezu jeder Kleingarten ist in einem Kleingartenverein organisiert, der seine eigene Gartenordnung hat. Möchte man einen Schrebergarten mieten oder pachten, muss man Mitglied im Kleingartenverein werden und sich an dessen Regeln halten. Dazu gehören unter anderem die Höhe von Hecken und Bäumen und die Verwendung bestimmter Zäune. Dafür kümmert sich der Kleingartenverein um die Versorgung mit Strom (sofern vorhanden) und Wasser. Kleingartenanlagen verfügen außerdem über Gemeinschaftsflächen, die von allen Mitgliedern gepflegt werden, und oft auch ein reges Vereinsleben. Zur Mitgliedschaft in einem Kleingartenverein gehören daher auch Arbeitsdienste wie das Entfernen von Unkraut von Wegen oder die Organisation von Vereinsfesten.

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    Schrebergarten mieten, kaufen oder pachten?

    Oft befinden sich Kleingärten auf einem Grundstück, das im Eigentum der jeweiligen Stadt oder Gemeinde steht. Diese verpachtet das Grundstück an den Kleingartenverein, der wiederum Unterpachtverträge mit den Vereinsmitgliedern schließt. Vereinzelt werden Parzellen auch verkauft, das ist jedoch der Ausnahmefall. Hingegen werden oft Gartengrundstücke als Schrebergärten angepriesen, die jedoch kein Teil einer Kleingartenanlage sind. Hierbei ist Vorsicht geboten, denn Kleingärten genießen baurechtliche Privilegien. Gartenhäuser können hier in der Regel genehmigungsfrei erbaut werden, während Sie auf normalem Baugrund oft eine Baugenehmigung einholen müssen.

    Für einen ersten Schritt in das Kleingartenleben ist der Kauf zudem ein teurer Spaß. Selbst für einen kleinen Garten müssen Sie mit einem Kaufpreis im mittleren fünfstelligen Bereich rechnen. Die Pacht für einen Kleingarten hingegen darf laut Bundeskleingartengesetz eine ortsspezifische Grenze nicht überschreiten. Oft können Unterpachtverträge auf Lebensdauer abgeschlossen werden und die Kündigung von Schrebergartenpächter:innen ist nur unter strengen Auflagen möglich. Die Mindestpachtdauer beträgt laut Kleingartengesetz zehn Jahre.

    Die Kosten für die Pacht eines Kleingartens variieren stark abhängig von der Lage. Insbesondere in Wien und anderen Großstädten sind Kleingärten ein teures Vergnügen, während die Preise auf dem Land überschaubar sind. Jährlich können sich die Kosten für die Pacht eines Schrebergartens auf 350 bis 1500 € belaufen. Darin enthalten sind:

    • Pachtgebühr – abhängig von der Größe des Gartens und den Kosten pro Quadratmeter.
    • Mitgliedsbeitrag.
    • Abgaben und Versicherungen – Eine Kleingartenversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und wird oft vom Verein als Sammelpolice abgeschlossen.
    • Strom- und Wasserkosten – je nach Verbrauch und Verfügbarkeit von Anschlüssen.
    • Kosten für die Müllentsorgung.

    Für Neupächter:innen fällt außerdem eine einmalige Ablösesumme für Gartenhäuser, Bäume und Beete an, die an die vorigen Pächter:innen gezahlt wird. Deren Höhe ist abhängig von der Ausstattung des Gartens.

    Obwohl oft von der Miete eines Schrebergartens gesprochen wird, wäre der Abschluss eines Mietvertrags für einen Garten ein fataler Fehler. Als Mieter:in eines Grundstücks dürfen Sie sich dort aufhalten, es aber nicht verändern. Mieten Sie etwa ein Ferienhaus mit Beeten und Apfelbäumen im Garten, dürfen Sie weder die Äpfel ernten noch die Beete neu bepflanzen. Als Pächter:in hingegen steht Ihnen das Recht der Fruchtnießung zu. Das bedeutet, dass Sie das Grundstück nach Ihren Vorstellungen (allerdings im Rahmen der Gartenordnung) bestellen sowie die Erzeugnisse ernten dürfen.

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    Fazit

    Schrebergärten sind nicht nur Orte der Naturverbundenheit, sondern auch Zentren der Gemeinschaft und des sozialen Lebens in Österreich. Vor der Pacht und dem Bau eines Gartenhauses sollten allerdings die Vorschriften des Kleingartenvereins sowie der lokalen Baubehörde beachtet werden. Kleingärten sind aktuell Mangelware, zum Glück gibt es viele andere Möglichkeiten, sich als Städter:in einen Platz im Grünen zu sichern. Davon lesen Sie in unserem Teil 2 zu Schrebergärten in Österreich.

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