Artikel aktualisiert am 10.12.2025
Wer ein Gartenhaus aufstellen möchte, muss sich der Frage stellen, ob eine Gartenhaus Baugenehmigung erforderlich ist. Das Thema kann nicht so einfach beantwortet werden, denn die Vorschriften in Österreich können je nach Bundesland variieren. Entsprechend haben wir die wichtigsten Details zur Baugenehmigung Gartenhaus, vom Gartenhaus ohne Baugenehmigung bis hin zum Gartenhaus Abstand zum Nachbarn, für Sie zusammengefasst. Alle Informationen entsprechen dem aktuellen Stand und wurden zuletzt im November 2025 aktualisiert.

Ob eine Gartenhaus Baugenehmigung benötigt wird, hängt in Österreich vom Bundesland, der Größe, der Höhe, der Nutzung und vom Abstand zum Nachbarn ab.
Viele kleine Gartenhäuser gelten als genehmigungsfrei, doch jedes Bundesland setzt andere Grenzen. Welches Gartenhaus ohne Baugenehmigung Österreich gebaut werden darf, kann nicht allgemein beantwortet werden. Zwar ist in vielen Fällen ein Gartenhaus bis zu 10 m² nur anzeigepflichtig, jedoch müssen die lokalen Vorschriften beachtet werden.
Grundsätzlich muss zwischen zwei Begriffen unterschieden werden:
Da jedes Bundesland andere Regeln hat, lohnt es sich, die einzelnen Vorschriften separat anzuschauen. Die Angaben wurden nach geltenden Bauordnungen Stand 2025 zusammengestellt. Dennoch sollten bei der örtlichen Gemeinde Informationen eingeholt werden, da zusätzliche Vorgaben gelten können.
Freistehende Bauten und Gebäude im Bauland sowie in der Widmungsart „Grünfläche-Hausgärten“ bis zu einer Brutto-Grundfläche bis 20 m² benötigen kein Bauverfahren, die Behörden sind aber entsprechend zu unterrichten. Ein Abstand zum Nachbarn von mindestens 3 m muss eingehalten werden.¹
Folgende Bauten benötigen laut Kärntner Bauordnung als Gartenhaus keine Baubewilligung: Gebäude bis zu 25 m² Grundfläche und 3,50 m Höhe; bauliche Anlagen, die der Gartengestaltung dienen, wie Pergolen, in Leichtbauweise, bis zu 40 m² Grundfläche und 3,50 m Höhe; ein überdachter Stellplatz pro Wohngebäude bis zu 40 m² Grundfläche und 3,50 m Höhe, auch wenn dieser als Zubau zu einem Gebäude ausgeführt wird.²
Laut Bauordnung NÖ für Gartenhäuser ist in folgenden Fällen keine Baugenehmigung erforderlich: Die Größe eines Gartenhauses ohne Baugenehmigung in Niederösterreich gilt für Bauten mit bis zu 10 m² und einer Höhe von nicht mehr als 3 m. Ebenso ist keine Gartenhaus Genehmigung in Niederösterreich für Hochbeete und Pergolen erforderlich.³
Nach OÖ Bauordnung benötigen Sie keine Baugenehmigung für Spielhäuschen, Pergolen, sowie Gartenhäuser bis zu 15 m².⁴
Keine Baubewilligung benötigen: eingeschossige Nebenanlagen zu Wohnbauten, soweit deren überdachte Fläche 12 m², deren Seitenlänge 4 m und deren höchster Punkt 2,5 m nicht übersteigt. Außerdem muss ein Gartenhaus Abstand zum Nachbarn in Salzburg von 2 m eingehalten werden.⁵
Pergolen bis zu einer bebauten Fläche von 40 m², Nebengebäude im Bauland bis zu einer Gesamtfläche von insgesamt 40 m², Garten- und Gerätehütten samt Erdlager bei zusammengefassten Kleingartenanlagen, Garagen bis zu einer bebauten Fläche von insgesamt 40 m² sind lediglich meldepflichtig.⁶
Laut Tiroler Bauordnung für Gartenhäuser benötigen Terrassen, Pergolen, Carports bis 15 m² Grundfläche, Geräteschuppen, Holzschuppen und dergleichen bis zu einer Grundfläche von 15 m² und einer Höhe von 2,80 m keine Baugenehmigung. Ein Gartenhaus ohne Baugenehmigung in Tirol kann errichtet werden, wenn das Gebäude von drei Seiten zugänglich ist.⁷
Nebengebäude zu Wohngebäuden, wenn das Nebengebäude eine überbaute Fläche von höchstens 25 m² und eine Höhe von höchstens 3,5 m über dem Gelände hat, sind lediglich meldepflichtig.⁸
Bewilligungsfreie Bauvorhaben: Gartenhäuschen, Lauben, Geräte- und Werkzeughütten und dergleichen mit einer Grundfläche von höchstens 12 m² und einer Gebäudehöhe von höchstens 2,50 m im Bauland in der Höhenlage des angrenzenden Geländes.⁹
Die folgende Tabelle gibt einen detaillierten Überblick über das Gartenhaus ohne Baugenehmigung Österreich:
| Bundesland | Fläche genehmigungsfrei | Höhe genehmigungsfrei | Besonderheiten | Quelle |
|---|---|---|---|---|
| Wien | ca. 12 m² | meist bis 2,50 m | Nähe zur Grenze streng geregelt | Wiener Bauordnung |
| Niederösterreich | ca. 10 m² | meist bis 3 m | Ab 10–40 m² Anzeige | NÖ Bauordnung |
| Oberösterreich | ca. 15 m² | bis 3 m | Dachformen beachten | OÖ Bauordnung |
| Salzburg | ca. 10 m² | bis 2,50 m | Abstand zum Nachbarn streng | Salzburger Baupolizei |
| Tirol | ca. 15 m² | bis 2,80 m | Regeln klar definiert | TBO |
| Steiermark | ca. 40 m² | unterschiedlich | oft anzeigepflichtig | Stmk. BauG |
| Kärnten | ca. 25 m² | bis 3,50 m | Infos in Kärntner Bauordnung Gartenhaus | K-BO |
| Burgenland | ca. 20 m² | meist bis 3 m | Vorbedingungen der Gemeinde beachten | Bgld. BauG |
| Vorarlberg | ca. 25 m² | bis 3,50 m | Einige Gemeinden besonders streng | Vlbg. BauG |

Der Abstand zum Nachbarn ist einer der wichtigsten Punkte und häufig Teil von Rechtsstreitigkeiten. Bei der Planung muss daher unbedingt die Gartenhaus Grundstücksgrenze eingehalten werden.
Grundregeln:
Auch wenn das Gartenhaus genehmigungsfrei ist, muss eventuell trotzdem ein Grenzabstand eingehalten werden. Die Absprache mit den Nachbarn kann hier Vorteile bringen, wenn Sie ein Gartenhaus selbst bauen möchten.
Wenn sich Ihr Gartenhaus auf Grünland, einer landwirtschaftlich genutzten Fläche oder in einer Schutzzone befindet, gelten oft strengere Regeln:
Einen besonderen Bereich stellt die Terrasse Baugenehmigung in Österreich dar. Obwohl Terrassen oft als einfache Bauteile wirken, gelten klare Regeln:
Grundsätzlich gilt: Je mehr Fläche überbaut oder versiegelt wird, desto eher braucht es eine Bewilligung.
Für eine Gartenhaus Baugenehmigung oder Anzeige benötigt man üblicherweise:
Gemeinden können weitere Unterlagen verlangen.
Ein Gartenhaus ist in vielen Fällen genehmigungsfrei, doch jedes Bundesland setzt eigene Grenzen für Fläche, Höhe und Abstand zum Nachbarn. Wer ein Gartenhaus aufstellen möchte, sollte die aktuellen Bauordnungen prüfen und bei Unsicherheit die Gemeinde fragen. Das verhindert spätere Probleme und sorgt dafür, dass das Gartenhaus sicher und rechtskonform genutzt werden kann.
¹ Burgenland: § 16 Burgenländisches Baugesetz (Stand: November 2025).
² Kärnten: § 7 Kärntner Bauordnung (Stand: November 2025)
³ Niederösterreich: § 17 Niederösterreichische Bauordnung (Stand: November 2025)
⁴ Oberösterreich: § 26 Oberösterreichische Bauordnung (Stand: November 2025)
⁵ Salzburg: § 2 Baupolizeigesetz (Stand: November 2025)
⁶ Steiermark: § 21 Steiermärkisches Baugesetz (Stand: November 2025)
⁷ Tirol: § 28 Tiroler Bauordnung (Stand: November 2025)
⁸ Vorarlberg: § 19 Vorarlberger Baugesetz (Stand: November 2025)
⁹ Wien: § 62a Bauordnung für Wien (Stand: November 2025)