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  • Gartenhaus Baugenehmigung: Bauvorschriften für das Bauen von Holz- und Gartenhäusern in Österreich

    Artikel aktualisiert am 10.12.2025

    Wer ein Gartenhaus aufstellen möchte, muss sich der Frage stellen, ob eine Gartenhaus Baugenehmigung erforderlich ist. Das Thema kann nicht so einfach beantwortet werden, denn die Vorschriften in Österreich können je nach Bundesland variieren. Entsprechend haben wir die wichtigsten Details zur Baugenehmigung Gartenhaus, vom Gartenhaus ohne Baugenehmigung bis hin zum Gartenhaus Abstand zum Nachbarn, für Sie zusammengefasst. Alle Informationen entsprechen dem aktuellen Stand und wurden zuletzt im November 2025 aktualisiert.

    Tischlerwerkzeuge auf einem Holzhintergrund. Tischlerei.

    Inhaltsverzeichnis

    1. Benötige ich eine Gartenhaus Baugenehmigung?
    2. Welche Vorschriften gelten je nach Bundesland?
    3. Welcher Abstand zum Nachbarn muss eingehalten werden?
    4. Besondere Regeln für Grünland und Landwirtschaftsflächen
    5. Gibt es eine spezielle Terrassengenehmigung?
    6. Was benötige ich für eine Gartenhaus Genehmigung?

    Benötige ich eine Gartenhaus Baugenehmigung?

    Ob eine Gartenhaus Baugenehmigung benötigt wird, hängt in Österreich vom Bundesland, der Größe, der Höhe, der Nutzung und vom Abstand zum Nachbarn ab.

    Viele kleine Gartenhäuser gelten als genehmigungsfrei, doch jedes Bundesland setzt andere Grenzen. Welches Gartenhaus ohne Baugenehmigung Österreich gebaut werden darf, kann nicht allgemein beantwortet werden. Zwar ist in vielen Fällen ein Gartenhaus bis zu 10 m² nur anzeigepflichtig, jedoch müssen die lokalen Vorschriften beachtet werden.

    Grundsätzlich muss zwischen zwei Begriffen unterschieden werden:

    1. Anzeigepflichtig
      Das Bauvorhaben wird bei der Gemeinde gemeldet. Gibt es keine Einwände, kann mit dem Bau begonnen werden.
    2. Bewilligungspflichtig
      Ist ein Gartenhaus bewilligungspflichtig, ist eine formelle Baubewilligung erforderlich.

    Welche Vorschriften gelten je nach Bundesland?

    Da jedes Bundesland andere Regeln hat, lohnt es sich, die einzelnen Vorschriften separat anzuschauen. Die Angaben wurden nach geltenden Bauordnungen Stand 2025 zusammengestellt. Dennoch sollten bei der örtlichen Gemeinde Informationen eingeholt werden, da zusätzliche Vorgaben gelten können.

    Burgenland

    Freistehende Bauten und Gebäude im Bauland sowie in der Widmungsart „Grünfläche-Hausgärten“ bis zu einer Brutto-Grundfläche bis 20 m² benötigen kein Bauverfahren, die Behörden sind aber entsprechend zu unterrichten. Ein Abstand zum Nachbarn von mindestens 3 m muss eingehalten werden.¹

    Kärnten

    Folgende Bauten benötigen laut Kärntner Bauordnung als Gartenhaus keine Baubewilligung: Gebäude bis zu 25 m² Grundfläche und 3,50 m Höhe; bauliche Anlagen, die der Gartengestaltung dienen, wie Pergolen, in Leichtbauweise, bis zu 40 m² Grundfläche und 3,50 m Höhe; ein überdachter Stellplatz pro Wohngebäude bis zu 40 m² Grundfläche und 3,50 m Höhe, auch wenn dieser als Zubau zu einem Gebäude ausgeführt wird.²

    Niederösterreich

    Laut Bauordnung NÖ für Gartenhäuser ist in folgenden Fällen keine Baugenehmigung erforderlich: Die Größe eines Gartenhauses ohne Baugenehmigung in Niederösterreich gilt für Bauten mit bis zu 10 m² und einer Höhe von nicht mehr als 3 m. Ebenso ist keine Gartenhaus Genehmigung in Niederösterreich für Hochbeete und Pergolen erforderlich.³

    Oberösterreich

    Nach OÖ Bauordnung benötigen Sie keine Baugenehmigung für Spielhäuschen, Pergolen, sowie Gartenhäuser bis zu 15 m².⁴

    Salzburg

    Keine Baubewilligung benötigen: eingeschossige Nebenanlagen zu Wohnbauten, soweit deren überdachte Fläche 12 m², deren Seitenlänge 4 m und deren höchster Punkt 2,5 m nicht übersteigt. Außerdem muss ein Gartenhaus Abstand zum Nachbarn in Salzburg von 2 m eingehalten werden.⁵

    Steiermark

    Pergolen bis zu einer bebauten Fläche von 40 m², Nebengebäude im Bauland bis zu einer Gesamtfläche von insgesamt 40 m², Garten- und Gerätehütten samt Erdlager bei zusammengefassten Kleingartenanlagen, Garagen bis zu einer bebauten Fläche von insgesamt 40 m² sind lediglich meldepflichtig.⁶

    Tirol

    Laut Tiroler Bauordnung für Gartenhäuser benötigen Terrassen, Pergolen, Carports bis 15 m² Grundfläche, Geräteschuppen, Holzschuppen und dergleichen bis zu einer Grundfläche von 15 m² und einer Höhe von 2,80 m keine Baugenehmigung. Ein Gartenhaus ohne Baugenehmigung in Tirol kann errichtet werden, wenn das Gebäude von drei Seiten zugänglich ist.⁷

    Vorarlberg

    Nebengebäude zu Wohngebäuden, wenn das Nebengebäude eine überbaute Fläche von höchstens 25 m² und eine Höhe von höchstens 3,5 m über dem Gelände hat, sind lediglich meldepflichtig.⁸

    Wien

    Bewilligungsfreie Bauvorhaben: Gartenhäuschen, Lauben, Geräte- und Werkzeughütten und dergleichen mit einer Grundfläche von höchstens 12 m² und einer Gebäudehöhe von höchstens 2,50 m im Bauland in der Höhenlage des angrenzenden Geländes.⁹

    Die folgende Tabelle gibt einen detaillierten Überblick über das Gartenhaus ohne Baugenehmigung Österreich:

    Bundesland Fläche genehmigungsfrei Höhe genehmigungsfrei Besonderheiten Quelle
    Wien ca. 12 m² meist bis 2,50 m Nähe zur Grenze streng geregelt Wiener Bauordnung
    Niederösterreich ca. 10 m² meist bis 3 m Ab 10–40 m² Anzeige NÖ Bauordnung
    Oberösterreich ca. 15 m² bis 3 m Dachformen beachten OÖ Bauordnung
    Salzburg ca. 10 m² bis 2,50 m Abstand zum Nachbarn streng Salzburger Baupolizei
    Tirol ca. 15 m² bis 2,80 m Regeln klar definiert TBO
    Steiermark ca. 40 m² unterschiedlich oft anzeigepflichtig Stmk. BauG
    Kärnten ca. 25 m² bis 3,50 m Infos in Kärntner Bauordnung Gartenhaus K-BO
    Burgenland ca. 20 m² meist bis 3 m Vorbedingungen der Gemeinde beachten Bgld. BauG
    Vorarlberg ca. 25 m² bis 3,50 m Einige Gemeinden besonders streng Vlbg. BauG

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    Welcher Abstand zum Nachbarn muss eingehalten werden?

    Der Abstand zum Nachbarn ist einer der wichtigsten Punkte und häufig Teil von Rechtsstreitigkeiten. Bei der Planung muss daher unbedingt die Gartenhaus Grundstücksgrenze eingehalten werden.

    Grundregeln:

    • In den meisten Bundesländern gilt ein Mindestabstand von 2 bis 3 Metern zur Grundstücksgrenze.
    • In Salzburg sind die Grenzregelungen strenger.
    • Einige Bauordnungen erlauben Nebengebäude direkt an der Grenze, wenn sie niedrig und untergeordnet sind.
    • Je höher das Gebäude, desto weiter muss es von der Grenze entfernt sein.

    Auch wenn das Gartenhaus genehmigungsfrei ist, muss eventuell trotzdem ein Grenzabstand eingehalten werden. Die Absprache mit den Nachbarn kann hier Vorteile bringen, wenn Sie ein Gartenhaus selbst bauen möchten.

    Gibt es besondere Regelungen für Grünland und Landwirtschaftsflächen?

    Wenn sich Ihr Gartenhaus auf Grünland, einer landwirtschaftlich genutzten Fläche oder in einer Schutzzone befindet, gelten oft strengere Regeln:

    • Es gibt dort selten ein Gartenhaus ohne Baugenehmigung.
    • Gemeinden können solche Bauten komplett untersagen.
    • Landwirtschaftliche Nebengebäude für Werkzeug oder Tierhaltung sind gesondert geregelt.

    Gibt es eine spezielle Terrassengenehmigung?

    Einen besonderen Bereich stellt die Terrasse Baugenehmigung in Österreich dar. Obwohl Terrassen oft als einfache Bauteile wirken, gelten klare Regeln:

    • Kleine Terrassen ohne Überdachung sind oft genehmigungsfrei.
    • Große Terrassen, erhöhte Terrassen oder Terrassen mit Überdachung können anzeigepflichtig oder bewilligungspflichtig sein.
    • Betroffene Bauteile wie Pergolen, Dächer oder Wintergärten erhöhen die Anforderungen deutlich.

    Grundsätzlich gilt: Je mehr Fläche überbaut oder versiegelt wird, desto eher braucht es eine Bewilligung.

    Was benötige ich für eine Gartenhaus Genehmigung?

    Für eine Gartenhaus Baugenehmigung oder Anzeige benötigt man üblicherweise:

    1. Lageplan des Grundstücks
    2. Grundrisse und Ansichten des Gartenhauses
    3. Beschreibung des Bauvorhabens
    4. Nachweis des Abstands zur Grundstücksgrenze
    5. Bautechnische Unterlagen, inklusive Höhe und Dachform
    6. Fotos des Grundstücks
    7. Eventuell Nachweis über Brandschutzabstände

    Gemeinden können weitere Unterlagen verlangen.

    Beim Gartenhaus Bau auf Nummer sicher gehen

    Ein Gartenhaus ist in vielen Fällen genehmigungsfrei, doch jedes Bundesland setzt eigene Grenzen für Fläche, Höhe und Abstand zum Nachbarn. Wer ein Gartenhaus aufstellen möchte, sollte die aktuellen Bauordnungen prüfen und bei Unsicherheit die Gemeinde fragen. Das verhindert spätere Probleme und sorgt dafür, dass das Gartenhaus sicher und rechtskonform genutzt werden kann.

    Links zu Bauordnungen/Baugesetzen je Bundesland

    ¹ Burgenland: § 16 Burgenländisches Baugesetz (Stand: November 2025).
    ² Kärnten: § 7 Kärntner Bauordnung (Stand: November 2025)
    ³ Niederösterreich: § 17 Niederösterreichische Bauordnung (Stand: November 2025)
    ⁴ Oberösterreich: § 26 Oberösterreichische Bauordnung (Stand: November 2025)
    ⁵ Salzburg: § 2 Baupolizeigesetz (Stand: November 2025)
    ⁶ Steiermark: § 21 Steiermärkisches Baugesetz (Stand: November 2025)
    ⁷ Tirol: § 28 Tiroler Bauordnung (Stand: November 2025)
    ⁸ Vorarlberg: § 19 Vorarlberger Baugesetz (Stand: November 2025)
    ⁹ Wien: § 62a Bauordnung für Wien (Stand: November 2025)

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