Insbesondere in Großstädten können sich die wenigsten ein Haus oder eine Wohnung mit eigenem Garten leisten und ein Umzug aufs Land ist für viele nicht attraktiv oder realisierbar. Dennoch ist die Sehnsucht nach einem Zufluchtsort in der Natur weitverbreitet. Die Lösung bieten Kleingartenanlagen, in denen Städter:innen eine Parzelle mieten, pachten und manchmal sogar kaufen können.
Da es sich hierbei um eine oft nicht unerhebliche Investition handelt, sollten Sie sich vorher über die rechtlichen Vorgaben und Vor- und Nachteile eines Schrebergartens informieren. Zu diesem Zweck haben wir eine Übersicht über die Geschichte, den rechtlichen Rahmen und die Pflichten von Schrebergartenbesitzer:innen zusammengestellt. Im ersten Teil haben wir die Definition des Schrebergartens bzw. Kleingartens, seine Vorteile und den Unterschied zwischen Miete, Pacht und Kauf behandelt. In diesem zweiten Teil geht es ganz praktisch um das Finden eines Schrebergartens, die Gartengestaltung, den Bau eines Gartenhauses, das Wohnen im Kleingarten und Alternativen zum heiß begehrten Schrebergarten.
Die Nachfrage nach Kleingärten ist so hoch, dass Sie vielerorts mit Wartezeiten von mehreren Jahren rechnen müssen. Die meisten Kleingärten sind Teil des Zentralverbands der Kleingärtner, dessen fünf Landesverbänden über 400 Vereine und mehr als 40.200 Mitglieder samt ihrer Familien angehören. Ein weiterer großer Träger für Kleingärten sind die ÖBB, welche die Grünflächen um ihre Schienen an den Verein der ÖBB Landwirtschaft verpachten. Die einzelnen Vereine sind hier in Regionalstellen organisiert. Früher war eine Betriebszugehörigkeit zu den ÖBB Voraussetzung für die Pacht eines Schrebergartens, inzwischen werden aber auch Außenstehende zugelassen.
Bei beiden Vereinen müssen Sie sich bei Interesse an einem Kleingarten direkt an Ihre örtliche Vereinsleitung wenden. Diese führen Wartelisten und haben zudem ein Vorschlagsrecht. Oft besteht nämlich die Möglichkeit, dass Kleingärten von Familienmitgliedern übernommen werden, wodurch die Warteliste umgangen wird. Ansonsten gilt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Einige Kleingartenvereine erleben allerdings eine dermaßen starke Nachfrage, dass sie keine Bewerbungen mehr annehmen.
Die individuelle Gestaltung des eigenen Gartens ist für viele der attraktivste Aspekt am Kleingartenleben. Ihre Kreativität wird allerdings durch die jeweilige Gartenordnung eingeschränkt, denn viele Kleingartenvereine lehnen etwa zu hohe Hecken und Bäume ab. Infomieren Sie sich vor Abschluss des Pachtvertrags online oder vor Ort über die Gartenordnung, um herauszufinden, ob Sie im jeweiligen Verein Ihren Garten nach Ihren Vorstellungen gestalten können.
Weitere Einschränkungen enthalten (sofern vorhanden) die Kleingartengesetze oder -verordnungen der Bundesländer. Sie bestimmen unter anderem, welche Bäume gepflanzt werden dürfen und ob Swimmingpools erlaubt sind. Besonders erwähnenswert ist, dass das Wiener Kleingartengesetz vorsieht, dass zwei Drittel des Garten gärtnerisch gestaltet werden müssen. Diese Anforderung bestand früher auch andernorts, wurde jedoch gestrichen.
Die zulässige Größe eines Gartenhauses wird sowohl vom jeweiligen Landesgesetz als auch der Richtlinien des Kleingartenvereins bestimmt. Die Vereine schreiben meist vor, aus welchen Materialien ein Gartenhaus gebaut werden darf, damit die Anlage ein zusammenhängendes Gesamtbild vorweist.
In Niederösterreich darf ein Gartenhaus maximal 20 % der Fläche der Parzelle einnehmen bzw. eine Größe von 37 m² und Traufhöhe von 3 m nicht überschreiten. Vordächer oder Dachvorsprünge sind hierin nicht inbegriffen, diese dürfen höchstens 45 % der bebauten Fläche ausmachen. Zur bebauten Fläche gehören auch Veranden und Terrassen, die ihrerseits maximal 16 m² groß sein dürfen. Abhängig von der Größe der Parzelle wären sogar große Gartenhäuser wie Barbados oder Malaga I gestattet.
In Salzburg dürfen Gartenhäuser nicht mehr als ein Geschoss und eine Fläche von 14 m² haben. Eine Veranda ist hierin nicht inbegriffen, diese darf maximal 10 m² groß sein. Somit eignen sich beispielsweise Lucas E und Nora E.
In der Steiermark müssen Gartenhäuser 12–35 m² groß sein, maximal dürfen sie jedoch 12 % der Gesamtfläche einer Parzelle einnehmen. Die Traufhöhe darf maximal 3 m betragen. Gartenhäuser dieser Größe sind etwa Schweden C und Paula.
In Wien dürfen Gartenhäuser maximal ein Volumen von 160 m³ haben. Geeignet wären unter anderem Sophia und Nora C.
Neben der gemeinschaftlichen Pflege des Geländes einer Kleingartenanlage wird meist auch die Teilnahme an anderen Gemeinschaftsaktivitäten erwartet. Dieser soziale Aspekt fördert nicht nur den Zusammenhalt, sondern ermöglicht auch den Austausch von Wissen und Erfahrungen. Zum Vereinsleben können Grillabende, Pflanzentauschbörsen und gemeinsame Projekte wie die Gestaltung von Gemeinschaftsgärten gehören. Oft entstehen in Kleingärten langjährige Freundschaften. Insbesondere für introvertierte Menschen können regelmäßige soziale Veranstaltungen anstrengend sein. Informieren Sie sich darum im Vorhinein darüber, welche Erwartungen in der jeweiligen Kleingartenanlage an die Teilnahme von Vereinsveranstaltungen geknüpft werden.
Kleingartensiedlungen dienen der Naherholung und dürfen in der Regel nicht als Wohnsitz verwendet werden. In manchen Gegenden ist eine gelegentliche Übernachtung erlaubt, in anderen ist auch dies nicht gestattet. Gegebenenfalls kann auch der Einbau eines WCs untersagt sein, da dies einen Anreiz für illegales Wohnen im Kleingarten schaffen würde. Erkundigen Sie sich daher vor Bau eines Gartenhauses bei Ihrer lokalen Baubehörde und bei der Vereinsleitung Ihres Kleingartenvereins nach den Vorschriften in Ihrer Region.
Die einzige Ausnahme von dieser Regel stellt Wien dar. Es ist das einzige Bundesland, in welchem man den Hauptwohnsitz prinzipiell in einen Kleingarten verlegen darf. Die Voraussetzung hierfür ist, dass das jeweilige Grundstück für das ganzjährige Wohnen gewidmet ist und die entsprechenden baulichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Zudem besteht in Wien die Möglichkeit, die eigene Parzelle zu kaufen, was das Wohnen im Kleingarten noch attraktiver macht. Dafür muss allerdings bereits ein Unterpachtvertrag mit einem Kleingartenverein vorliegen. Wie der Kauf eines Kleingartens gelingen kann, lesen Sie hier.
Aufgrund der hohen Nachfrage gibt es aktuell deutlich mehr Bewerber:innen als freie Schrebergärten und viele warten jahrelang auf ihre grüne Oase. Zum Glück gibt es zahlreiche Alternativen zum eigenen Schrebergarten:
Schrebergärten sind nicht nur Orte der Naturverbundenheit, sondern auch Zentren der Gemeinschaft und des sozialen Lebens in Österreich. Vor der Pacht und dem Bau eines Gartenhauses sollten allerdings die Vorschriften des Kleingartenvereins sowie der lokalen Baubehörde beachtet werden. Kleingärten sind aktuell Mangelware, zum Glück gibt es viele andere Möglichkeiten, sich als Städter:in einen Platz im Grünen zu sichern.