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  • Garantiebedingungen

    Produktgarantie

    Ihr Gartenhaus verfügt über 5 Jahre Garantie. Die detaillierten Garantiebedingungen finden Sie unten beschrieben. Die Reparatur oder der Austausch des Produkts während der Gewährleistungsfrist führt nicht zu einer Verlängerung der Gewährleistungsfrist oder zur Gewährung einer neuen dauerhaften Garantie. Die Garantie der während der Garantiezeit ausgetauschten oder reparierten Teile endet zusammen mit dem Verfallsdatum der Gewährleistungsfrist des gesamten Produkts.

    1. Allgemeine Garantiebedingungen:
      • Das Produkt muss vom Hersteller oder von einem amtlichen Händler des Herstellers (nachfolgend: Verkäufer) erworben und vom Endverbraucher des Produkts (nachfolgend: der Käufer) bis zum Eintreten des Garantiefalls bezahlt worden sein.
      • Der Käufer hat dafür zu sorgen, dass das Produkt bestimmungsgemäß ausgewählt wird und für den geplanten Ort geeignet ist (z.B. ganzjährige Nutzung als Büro usw.).
      • Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Lieferung des Produktes an den Käufer nach Unterzeichnung der Begleitdokumente. Voraussetzung für die Gültigkeit der Garantie ist die genaue Einhaltung der Montage-Anleitung. Änderungen am Produkt oder Teilen davon müssen vorher mit dem Verkäufer vereinbart werden.
      • Mögliche Konstruktionsfehler des Produktes, Mängel an Bauteilen und/oder deren Fehlen gelten als Garantiefall (unter Ausschluss der in Punkt 2 genannten Fälle).
      • Ein Mangel am Produkt während der Gewährleistungsfrist ist dem Verkäufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Werktagen nach Feststellung des Mangels mitzuteilen. Die Reklamation basiert auf einem Foto oder Fotos, einer Beschreibung des Mangels, der Artikelnummer des Produkts und der Seriennummer des Herstellers (Die Nummer ist auf dem Kontrollzettel und dem Etikett auf der Verpackung angegeben.).
      • Die Garantie ist auf fehlerhafte Teile beschränkt, die dem Austausch im Rahmen der Garantiebedingungen unterliegen. Käufer und Verkäufer vereinbaren die nächstmögliche Lieferzeit und den nächstgelegenen Ort. Die Garantie umfasst nicht Transport-, Montage-, Zeit- und Kommunikationskosten, die sich aus der Identifizierung des Mangels und der Montage ergeben. Der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer oder Dritten nicht für Neben- oder Folgeschäden, die sich aus dem Mangel des Produkts ergeben.

    1.7. Im Zweifelsfall behält sich der Verkäufer das Recht vor, den Garantiefall mehr als 14 Arbeitstage lang zu bearbeiten, indem er Sachverständige seiner Wahl hinzuzieht, um zu bestimmen:

    • Ob das Produkt gemäß den vorgegebenen Montage-Anleitungen aufgebaut wurde.
    • Ob Umstände vorliegen, die der Gewährleistungsverpflichtung gemäß Punkt 2 dieser Bedingungen entgegenstehen.

    1.8. Der Verkäufer hat das Recht, vom Käufer die für die Bearbeitung einer ungerechtfertigten Reklamation entstandenen Aufwendungen zurückzufordern.

    1. Die Garantie erstreckt sich nicht auf:

    2.1. Schäden, die durch unsachgemäße Lagerung des Produkts beim Käufer nach Lieferung des Produkts (der Witterung ausgesetzte Lagerung, Kontakt mit dem Erdboden, beheizte Räumlichkeiten) oder Schäden, die durch Transport und Montage verursacht werden. Beim Transport entstandene Schäden (wenn die Übergabe des Produkts am Standort des Käufers erfolgt), die vor der Annahme der Ware festgestellt werden können (vor dem Entladen vom Lieferfahrzeug), müssen mit einem Foto belegt und an den Verkäufer weitergeleitet werden.

    2.2. Mängel und Schäden am Produkt, die während der Montage entstehen:

    • Die Montage-Anleitungen wurden nicht befolgt.
    • Bei der Montage wurden die vorherrschenden Wetterbedingungen (starke Winde, Schnee, Eis, Regen), die das Produkt beschädigen könnten, nicht berücksichtigt.
    • Der Unterschied zwischen der oberen Kante des Fundaments oder dem ersten Wandelement des Hauses und dem Boden beträgt weniger als 45 mm.
    • Die Außenkante der unteren Wandreihe ist nicht außerhalb der äußeren Kante des Fundaments montiert (5 mm erforderlich).
    • Der Grundrahmen ist horizontal und/oder vertikal uneben.
    • Zwischen dem Fundament und der Struktur wurde keine Feuchtigkeitsbarriere verwendet.
    • Bei Verwendung von Fibo-Blöcken deckt die Garantie Absenkungen und Erhöhungen, die durch das Gefrieren und Auftauen des Erdbodens entstehen, nicht ab.
    • Das Produkt ist nicht unmittelbar nach dem Aufbau in Gänze mit Holzschutzmittel von beiden Seiten behandelt worden (einschließlich Türen und Fenster), um Farbveränderungen, Verbiegungen und Ausdehnungen zu verhindern. Bei der Auswahl von Holzschutzmitteln ist ein Fachmann/Fachverkäufer hinzuzuziehen.
    • Das Produkt ist nicht ausreichend gegen klimatische Einwirkungen geschützt, z.B. durch Dach- und Befestigungsleisten, Anker, Sturmschutzleisten oder andere Mittel, auch wenn diese Vorrichtungen nicht mit dem Produkt geliefert werden.
    • An den Wänden sind Gegenstände fest angebracht, die eine normale Trocknung verhindern und keinen Schrumpf-, Senk- oder Dehnungsraum gewähren (Dies muss auch bei der Befestigung der Sturmschutzleistenmuttern berücksichtigt werden).
    • Beim Einbau von Schiebedachplatten wurde kein Erweiterungsraum (erforderlich 1-2mm) berücksichtigt.
    • Dachpappe (wenn sie im Lieferset enthalten ist), die für die Verwendung als Grundpappe bestimmt ist, ist von der Garantie ausgeschlossen.

    2.3. Eigenschaften von Holz als Naturprodukt:

    • Ausdehnung, Schrumpfung (in Breite oder Dicke weniger als 5%) sowie Tonunterschiede und Verschiebungen von Details, Verbiegungen, die die Montage nicht behindern.
    • Ganze/eingewachsene Zweige in Teilen des Produkts, die die Stabilität des Produkts nicht beeinträchtigen.
    • Ungehobelte Flächen an Boden- und Dachplatten, ungeschliffene Kanten und herausgefallene Zweige, wenn die Bretter so montiert werden können, dass die Defekte in der Endbearbeitung verdeckt werden (z.B. durch Umdrehen der Bretter).
    • Produktteile, die herausgefallene Zweige mit einem Durchmesser von bis zu 20 mm aufweisen, darunter auch an den Rändern der Teile des Produkts, die aber nach der Endbearbeitung des Produktes verdeckt sind.
    • Risse oder Risse in Teilen des Produkts (infolge des Trocknens), die nicht die ganze Konstruktion durchlaufen und die Stabilität nicht beeinträchtigen.
    • Produktdetails, die Ansammlungen von Harz aufweisen.

    2.4. Keilverzinkte Holzdetails.

    2.5. Schäden durch natürlichen Verschleiß des Produkts (z.B. Fußböden oder Türschwellenverschleiß).

    2.6. Fensterglas, das vom Käufer mechanisch beschädigt, gebrochen oder thermisch gebrochen wird (Thermischer Bruch des Glases kann auftreten, wenn der Temperaturunterschied zwischen der Glasmitte und den verdeckten Rändern die kritische Grenze überschreitet.).

    2.7. Ursachen im Zusammenhang mit normalen physikalischen Phänomenen (z.B. Kondensation an Fenstern).

    2.8. Unvorhergesehene Umstände (wie Vandalismus, Überschwemmungen, Gewitter oder Wirbelwinde) und deren Auswirkungen auf das Produkt.

    Ein Käufer verliert das Recht auf eine Produktgarantie, wenn:

    • Der Käufer den Umfang des Produkts und dessen Teile sowie dessen Qualität nach Erhalt nicht innerhalb einer angemessenen Frist kontrolliert hat (nach Abnahme des Produkts und auf jeden Fall vor Beginn der Montage).
    • Fehlerhafte Details bereits installiert oder lackiert worden sind, obwohl der Defekt am Produkt bei einer vorherigen Kontrolle erkennbar gewesen wäre. Der Mangel sollte wie in Abschnitt 1.5 beschrieben behoben werden.
    • Der Käufer dem Verkäufer falsche oder unzureichende Daten in Bezug auf das Produkt oder den Garantiefall übermittelt hat oder es keinen Kaufnachweis gibt.
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